C-Test Beitragserstattung
Bei der Vollversammlung haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die für Sprachtests erhobene Gebühr nicht rechtens ist und deshalb rückerstattet wird.
Wie funktioniert das?
Dazu musst Du das Formular des Sprachenzentrum ausfüllen und dort bei Frau Kristin Scharnowski einreichen oder per Post einsenden.
WICHTIG: Einsendeschluss für den Antrag auf Rückerstattung ist der 5. Dezember 2009.
Grund dafür ist der Haushaltsschluss, bis dahin müssen alle Anträge beiarbeitet sein.